Fachgebiete
Meine Interessenschwerpunkte liegen im Bereich des Familien- , Erb- und Arbeitsrecht.
Insbesondere erarbeite ich Lösungen im
Familienrecht bei Ehescheidungen und der Trennung von nichtehelichen Lebenspartnerschaften. Zu allen Fragen der Vermögensauseinandersetzung und des Unterhalts sowie der elterlichen Sorge und des Umgangs mit Kindern unterstütze ich Sie gern mit meiner langjährigen Erfahrung.
Erbrecht bei Erbengemeinschaften, Pflichtteilsansprüchen und Testamenten
Arbeitsrecht bei Kündigungen, Abmahnungen und Lohnforderungen.
Mietrecht und allgemeinem Vertragsrecht bei der Gestaltung und Durchsetzung Ihrer Interessen.
Honorar
Erstberatungen erbringe ich oft bereits ab 89,00 EUR.
Finanziell Benachteiligte erhalten im Wege der staatlichen Beratungshilfe und der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe meine juristische Unterstützung ohne jegliche Zuzahlungen.
In vielen Fällen ist die Gegenseite oder eine Rechtsschutzversicherung verpflichtet, die Kosten meiner Tätigkeit zu übernehmen.
Die Rechtsanwaltskosten bestimmen sich, sofern keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wurde, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses Gesetz regelt umfassend alle Fragen der Anwaltsvergütung für Beratungen, Gutachten, außergerichtliche Tätigkeiten oder der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor den Gerichten. Eine genaue Darstellung ist im Rahmen dieser Seite nicht möglich.
Die genauen Gebühren können in vielen Fällen vorab nicht exakt bestimmt werden, da der Verlauf des Verfahrens – ob zum Beispiel ein Prozess notwendig ist oder ein Vergleich erreicht wird - meist offen sein dürfte. Dennoch gebe ich Ihnen gern einen umfassenden Überblick über die Kosten. Fragen Sie bitte in einem Gespräch nach einer ersten Einschätzung.